DGUV Information 201-055

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Feuerfest-, Turm- und Schornsteinbau (Ausgabe Februar 2016)

Link zum RechtstextDGUV Information 201-055

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information findet Anwendung auf Bauarbeiten an und in baulichen Anlagen und anderen Einrichtungen mit feuerfester Auskleidung.

Sie findet ebenso Anwendung auf Bauarbeiten an turmartigen baulichen Anlagen in Massivbauart, die im Endzustand mehr als 20 m hoch sind.

Sie findet keine Anwendung auf Maßnahmen zum Schutz gegen Gefahren für Gesundheit und Leben von Personen, die beim Arbeiten mit Traggerüsten, Gleit- und Kletterschalungen, und durch vorhandene oder anstehende Gefahrstoffe ausgelöst werden können.

Sie findet auch keine Anwendung auf Maßnahmen zum Schutz gegen Gefahren für Gesundheit und Leben von Personen, die bei Arbeiten im Feuerfestbau durch vorhandene oder entstehende Gefahrstoffe ausgelöst werden können.