DGUV Information 201-023

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als Schutzvorrichtungen bei Bauarbeiten (Ausgabe September 2018)

Link zum Rechtstext

BGI 807 (alt)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information findet Anwendung auf den Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als kollektive Schutzvorrichtungen und als Sicherung zum Auffangen abrutschender Personen auf geneigten Flächen bei Bauarbeiten.

Sie gilt für Einsätze, bei denen die Absturzkante nicht mehr als 40 Meter über dem Gelände liegt.

Sie findet keine Anwendung auf Seitenschutz in Arbeits- und Schutzgerüsten und Schutzwände in Dachfanggerüsten sowie auf Einrichtungen zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände.