Skip to end of metadata
Go to start of metadata
Umfassende Option |
G4-41 | Verfahren, die dem höchsten Kontrollorgan zur Verfügung stehen, zur Vermeidung von Interessenkonflikten | Beispiel |
Nennen Sie die Verfahren, die dem höchsten Kontrollorgan zur Verfügung stehen, um sicherzustellen, dass Interessenkonflikte vermieden und behoben werden. Berichten Sie, ob Interessenkonflikte Stakeholdern bekanntgegeben werden, darunter mindestens: - gremienüberschreitende Mitgliedschaft;
- Überkreuzbeteiligung mit Lieferanten und anderen Stakeholdern;
- das Vorhandensein beherrschender Anteilseigner;
- Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
| - Der Umgang mit Interessenkonflikten wird im Verhaltenskodex der XY für alle Mitarbeiter und alle Führungskräfte bis hin zum Vorstand und zum Aufsichtsrat eindeutig geregelt.
- Mögliche Interessenkonflikte werden vor der Benennung eines Aufsichtsratsmitglieds explizit abgefragt.
|
Orientierungshilfe |
Stimmen Sie die Definition von „beherrschendem Anteilseigner“ auf die zum Zwecke des konsolidierten Jahresabschlusses der Organisation oder ähnlichen Unterlagen verwendete Definition ab. |