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Anti-Vibrationsschutzhandschuhe dämpfen Vibrationen nur bedingt

 

Den Einsatz von Anti-Vibrationsschutzhandschuhen an Arbeitsplätzen mit Hand-Arm-Vibrationsgefährdung regelt regeln die DGUV-Regel 112-195 „Benutzung von Schutzhandschuhen“ sowie und die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) von 2007. Dort In ihnen wird die Benutzung von PSA und damit auch von Anti-Vibrationsschutzhandschuhe allerdings nicht zwingend gefordertvorgeschrieben, da ihre die hundertprozentige Wirkungsweise bis dato nicht nachgewiesen werden konnte.

Das Auch wenn das CE-Siegel sichert keine grundsätzliche dämpfende Wirkung der Handschuhe sichert, jedoch ist die Benutzung von CE-geprüften Anti-Vibrationsschutzhandschuhen als eine , wenn auch nicht als alleinige Maßnahme von mehreren Maßnahmen sinnvoll, um die Gesundheitsgefährdung eines Arbeitnehmers, z. B. bei der Benutzung von Bohrmaschinen, Presslufthämmern oder Winkelschleifern, zu mindern.

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