Bestellung
Nach § 5 OStrV hat der Auftraggeber vor der Aufnahme des Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 einen sachkundigen Laserschutzbeauftragten (LSB) schriftlich zu bestellen . Mit der Bestellung überträgt der Arbeitgeber und ihm seine konkreten Aufgaben, Befugnisse und Pflichten zu übertragen.
Zum Laserschutzbeauftragten kann bestellt werden, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung oder Erfahrung ausreichende Kenntnisse über die zum Einsatz kommenden Laser erworben hat, eingehend über die Wirkung der Laserstrahlung, die Schutzmaßnahmen und -vorschriften unterrichtet ist und die notwendigen Schutzvorkehrungen beurteilen und auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen kann. Die Sachkunde ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachzuweisen.
Aufgaben
Die Anforderungen und Aufgaben des LSB Laserschutzbeauftragten sind in den Technischen Regeln für Strahlenschutz ( TROS ) geregelt. Der Laserschutzbeauftragte Er berät und unterstützt den Unternehmer bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und bei der Unterweisung der Beschäftigten. Der LSB Laserschutzbeauftragte hat den sicheren Betrieb der oben genannten Laser-Einrichtungen zu gewährleisten. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet der Laserschutzbeauftragte Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 zu gewährleisten – in den Laserklassen 1 und 2 wird kein Laserschutzbeauftragter benötigt.
Der Laserschutzbeauftragte arbeitet eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen. Zum Laserschutzbeauftragten kann bestellt werden, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung oder Erfahrung ausreichende Kenntnisse über die zum Einsatz kommenden Laser erworben hat und so eingehend über die Wirkung der Laserstrahlung, über die Schutzmaßnahmen und Schutzvorschriften unterrichtet ist, und die notwendigen Schutzvorkehrungen beurteilen und auf ihre Wirksamkeit prüfen kannEr kann seine Funktion entweder anwendungsbezogen (spezielle Anwendungen von Lasereinrichtungen beispielsweise in der Medizin und Kosmetik, bei Vermessungen, Showlasern und technischen Anwendungen) oder anwendungsübergreifend (unterschiedliche Laseranwendungen bei größeren Firmen und Institutionen mit einem umfangreicheren Sicherheitsmanagement) wahrnehmen.
Für die Durchführung von Messungen und Berechnungen von Expositionen gegenüber Laserstrahlung im in Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung sind Fachkundige zu bestellenfachkundige Personen heranzuziehen. Es ist möglich, dass die Funktionen des Fachkundigen und des LSB Laserschutzbeauftragten in einer Person vereint sind.
Fortbildung
Die Sachkunde ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachzuweisen. Die Anforderungen an die Kurse und Prüfungen legt die zuständige Stelle fest. Die Prüfungsunterlagen müssen vom Kursveranstalter mindestens fünf Jahre zur Einsicht aufbewahrt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Arten der Anwendung von Laser-Einrichtungen im Betriebsalltag werden zwei Arten von Kursen vorgesehen, über deren erfolgreiche Absolvierung eine Qualifizierung zum LSB erfolgen kann. Der allgemeine Kurs berechtigt die erfolgreichen Absolventen zur umfassenden anwendungsübergreifenden Wahrnehmung der Funktion des LSB. Vorgesehen sind diese Kurse für größere Firmen und Institutionen mit unterschiedlichen Laseranwendungen und einem umfangreicheren Sicherheitsmanagement. Darüber hinaus werden anwendungsbezogene Kurse angeboten. Diese Kurse sind zeitlich weniger umfangreich und berechtigen die Absolventen zur Wahrnehmung der Funktion des LSB bei speziellen Anwendungen von Laser-Einrichtungen. Denkbar ist dieses Angebot in den Anwendungsfeldern Medizin, Kosmetik, Vermessung, Showlaser sowie bei technischen Anwendungen. Der geringere zeitliche Aufwand ergibt sich aufgrund der Anpassung der Lehrgangsinhalte auf den jeweiligen Anwendungsbereich. Am Ende des Kurses ist eine Prüfung in Form eines Multiple-Choice-Tests abzulegen. Der Teilnehmer, der mit Erfolg an diesem Kurs teilgenommen hat, hat die Fachkenntnisse als LSB gemäß OStrV. Auf der Urkunde ist ggf. zu vermerken, wenn ein gerätespezifischer Kurs durchgeführt wurde und für welche Anwendungen bzw. Laser-Einrichtungen die besonderen Kenntnisse erworben wurdenEs wird die regelmäßige Teilnahme an Auffrischungskursen spätestens alle fünf Jahre empfohlen.