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rechtliche

Rechtliche Grundlagen

  • §§ 53-58 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 9 Fünfte 9 Fünfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (5. BImSchV)
  • §§ 59, 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • §§ 64 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall  (AbfBetrbV)

Bestellung
Für die Bestellung eines Umweltschutzbeauftragten Betriebsbeauftragten für Umweltschutz, auch kurz als Umwelt- oder Umweltschutzbeauftragter bezeichnet, besteht keine gesetzliche Verpflichtung. Betriebsbeauftragte für Umweltschutz  Umweltschutzbeauftragte gibt es in den Bereichen Abfall-, ImmissionsschutzImmissions- und und Gewässerschutz. Auch  Störfallbeauftragte  sind sind ebenfalls Umweltschutzbeauftragte. Dabei überschneiden Da sich die Aufgaben der verschiedenen Beauftragten häufig. Deshalb kann ein Mitarbeiter des Betriebs oder eine externe Person z. B. gleichzeitig Abfall- und Immissionsschutzbeauftragter sein. Der Umwelt- oder sehr oft überschneiden, können Betriebsangehörige ebenso wie externe Mitarbeiter eines Unternehmens jeweils zugleich Abfall- und Immissionsschutzbeauftragte sein.

Der Umweltschutzbeauftragte ist das Bindeglied in der Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Behörde. Er handelt im Auftrag des Unternehmens und  trägt dazu beikoordiniert die gesamten betrieblichen Umweltschutzaktivitäten. Er trägt zudem Sorge dafür, dass das Unternehmen vor behördlichen Anordnungen oder Eingriffen bewahrt wird. Die Anforderungen und Aufgaben der verschiedenen Umweltschutzbeauftragten sind in den einzelnen Normen dazu geregelt. Grundsätzlich gilt für alle Arten von Betriebsbeauftragten: es darf nur bestellt werdenalle technischen und organisatorischen Anforderungen im Bereich Umweltschutz erfüllt, und berät die Geschäftsleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Umweltschutz.

Wie für alle Arten von Betriebsbeauftragten gilt auch für den Umweltschutzbeauftragten, dass nur bestellt werden darf, wer über die fachliche und persönliche Eignung verfügt. Außerdem muss die Bestellung schriftlich erfolgen und ist der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dabei sind die Aufgaben der jeweiligen des Umweltschutzbeauftragten genau zu beschreiben. Auch muss Vor der Betreiber vor der Bestellung bzw. , bei Veränderungen im Aufgabenbereich oder bei Abberufung ist der Umweltschutzbeauftragten den Betriebs- oder bzw. Personalrat zu unterrichten.

 

Aufgaben
Sehen Sie dazu bitte die separaten Beiträge zu den speziellen BeauftragtenDem Umweltschutzbeauftragten obliegt die Koordination und Organisation des betrieblichen Umweltschutzes mit seinen jeweiligen Teilbereichen. Details können den separaten Beiträgen zu den einzelnen Beauftragten entnommen werden:

Neben diesen Aufgaben können weitere vertraglich vereinbart werden, z.B. die wöchentliche Durchführung von Stichproben zur Kontrolle der Einhaltung der unternehmensinternen Regelungen.

Fortbildung

Um stets auf dem Stand der Technik zu sein ist für die Beauftragten eine regelmäßige Fortbildung mindestens alle zwei Jahre durch Teilnahme an entsprechend anerkannten Lehrgängen erforderlich.Die Aufgabenbereiche des Umweltschutzbeauftragten richten sich nach den konkreten betrieblichen Erfordernissen. Zu seinen Aufgaben gehören die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Umweltbetriebsprüfungen, die Verbindung zur Geschäftsleitung mit einer turnusmäßigen Berichterstattung zu umweltrelevanten Gesichtspunkten im Betriebsablauf und die Führung einer entsprechenden Umweltdokumentation für den Betrieb. Er ist verantwortlich dafür, dass Mängel in der betrieblichen Umweltpolitik aufgedeckt und behoben werden. Außerdem ist er für die Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich relevanter Umweltaspekte zuständig.

Fortbildung
Um bei den gesetzlichen Bestimmungen und der Weiterentwicklung der Umwelttechniken immer auf dem Laufenden zu sein, sind regelmäßige Fortbildungen – mindestens alle zwei Jahre Teilnahme an entsprechend anerkannten Lehrgängen – erforderlich.