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  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 
  • Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG): § 61b (Klage wegen Benachteiligung) ist aushangpflichtig.
  • Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV): Der Flucht- und Rettungsplan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen.
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV): Nach § 2 Abs. 2 ist die Vorankündigung auszuhängen.
  • Verordnung über Arbeiten in Druckluft (DruckLV): Nach § 12 Abs. 2 sind Name, Anschrift und Telefonnummer des ermächtigten Arztes insbesondere in der Personenschleuse und im Erholungsraum auszuhängen.
  • Heimarbeitsgesetz (HAG): Nach § 6 sind die Listen der mit Heimarbeit Beschäftigten oder derer sich der Unternehmer zur Weitergabe von Heimarbeit bedient, in den Ausgaberäumen auszuhängen.
  • Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (JArbSchG)
  • Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (MuSchG)
  • Gesetz über den Ladenschluss (LadSchlG)

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