Blog from February, 2016

Die Nutzung nachwachsender Rohstoffe (NawaRo) im industriellen Maßstab gewinnt weltweit mehr und mehr an Bedeutung. Dies spielt gerade für Deutschland eine wichtige Rolle, da es als eher rohstoffarmes Land vor dem Hintergrund sich verknappender fossiler Ressourcen in besonderem Maße auf alternative Rohstoffquellen angewiesen ist. Doch was genau sind NawaRo?

Nachwachsende Rohstoffe sind land- und forstwirtschaftlich erzeugte Produkte, die nicht als Nahrungs- oder Futtermittel Verwendung finden, sondern stofflich, z.B. in Form von Biokunstoffen, oder energetisch zur Erzeugung von Wärme, Strom oder Kraftstoffen genutzt werden. Dadurch, dass sie bei energetischer Nutzung weniger Treibhausgase freisetzen als fossile Rohstoffe und bei stofflicher Nutzung sogar Kohlendioxid konservieren, schonen sie sowohl die Umwelt als auch das Klima und stellen damit eine Alternative zu herkömmlichen fossilen Rohstoffen dar.

Zudem bieten NawaRo vor allem bei der stofflichen Nutzung ein riesiges Produktspektrum, das von Baumaterialien über Farben und Lacke, Papier, Schmierstoffe sowie Zwischen- und Endprodukte für die chemische Industrie bis hin zu Arzneimitteln, Kosmetika, Textilien und vielem mehr reicht. Daneben schaffen sie neue Arbeitsplätze, insbesondere im strukturschwachen und oft von Abwanderung geprägten ländlichen Raum.

NawaRo leisten somit insgesamt einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Wirtschaften.

Das Jahr 2016 bringt zahlreiche Änderungen im Energiebereich mit sich, unter anderem:

  • Änderungen bei der EEG-Umlage,
  • ein Energieeffizienzlabel für ältere Heizungen,
  • neue Energiestandards für Neubauten,
  • mehr Anreize für klimafreundliche Kraftwerke und
  • die Erweiterung des Förderprogramms "Energieeffizient Sanieren".

Den Volltext finden Sie in unserer Rubrik 9.2 Energie.

In unserer Rubrik Gerichtsentscheidungen haben wir Ihnen einen Beitrag zu einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 20. August 2015 – VG 10 K 208.13) zum Thema Rußpartikelfilter bei gelegentlich betriebenem Notstromaggregat eingestellt. 

Die Berliner Verwaltungsrichter haben entschieden, dass auch ein nur zeitweise betriebenes Notstromaggregat mit Dieselmotor mit einem Rußpartikelfilter versehen sein muss.

Details erfahren Sie hier.

 

 

Februarausgaben Reports

Die Februarausgaben unserer Reports stehen unseren Kunden ab sofort zur Verfügung.

Im eco Compliance Report hielt der Monat Februar vor allem die Gefahrgutbeauftragten auf Trab – insbesondere wenn Sie Gefahrgut auf See und zur Luft verschicken, sind gleich drei Beiträge (GGVSee, IATA und IMDG-Code 2018) unserer aktuellen eco Compliance Report-Ausgabe für Sie interessant. 

Die weiteren von uns gemeldeten Änderungen betreffen im Wesentlichen die Chemiebranche, genauer die Farben- und Lacke-Industrie, für die es eine neue Beschränkung in der REACH-Verordnung gibt, die Hersteller von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln (aktuelle Übersichten von Zulassungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und Verordnung (EU) Nr. 528/2012) sowie die Betreiber von Chloralkalielektrolysen, die von der kommenden Novelle der Abwasserverordnung tangiert sind.

Für Hersteller von Lebensmitteln sollten sowohl unsere beiden Beiträge zur Änderung der Unionsliste der zugelassenen Aromastoffe als auch unsere Ausführungen zur neuen Verordnung (EU) Nr. 2015/2283 über neuartige Lebensmittel von Interesse sein.

In unserem Legal Compliance Report melden wir im Monat Februar lediglich zwei kleine, aber relevante Änderungen. Hierbei handelt es sich zum einen um den Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahren, mit dem vor allem die Abgabenordnung erneut modifiziert wird, und zum anderen, das IT-Recht betreffend, um eine Neuerung beim Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen.

Unter der Rubrik Sonstiges haben wir Ihnen einen interessanten Beitrag zum Thema Winterdienst von unserem Gastautor Alexander Barth von der E. ZIEGLER Metallbearbeitung AG veröffentlicht. 

Der Beitrag beantwortet unter anderem folgende Fragestellungen:

  • Wann muss geräumt werden und wer ist dafür verantwortlich?
  • Müssen auch Berufstätige räumen?
  • Wann darf gestreut werden?

Zum vollständigen Artikel, klicken Sie hier

Die Logistikbranche, die derzeit weltweit für mehr als 5,5 % Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich ist, kann einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Die sogenannte „Grüne Logistik“ bezieht nachhaltige und umweltschonende Prozesse und Maßnahmen in die gesamte Logistikkette, d. h. für Transport, Intralogistik und Logistikimmobilien, ein. Förder-, Lager- und Kommissionierprozesse machen, wie Untersuchungen belegen, nur bis zu 25 % des durch die Logistik verursachten Energieverbrauchs aus, der Großteil des Energieverbrauchs und der aus ihm emittierten Treibhausgase liegt mit 75 % im Transportsektor. 

Eine einfache Option, Umweltschutz im Bereich der Logistik zu betreiben, ist, die Transportwege und damit den CO2-Ausstoß beispielsweise durch die Zusammenarbeit mit regionalen Lieferanten so gering wie möglich zu halten. Auf dem gleichen Prinzip beruhen Tourenoptimierungssysteme: Durch Routenoptimierung ermöglichen sie das Planen wirtschaftlicher Strecken mit bestmöglicher Auslastung der Transportfahrzeuge und helfen somit, Leerfahrten zu vermeiden.

Auch Ansätze in der Intralogistik zielen auf die Vermeidung von Leerlaufverbräuchen unter anderem durch effizientere Fördertechnik oder Optimierung von Produktverpackungen.

KW 7: Fahrgemeinschaften

Laut einer Studie des Instituts für Verkehrsforschung in Berlin stehen private Personenkraftwagen mehr als 95 Prozent der Zeit einfach nur herum. Und wenn ein Auto doch einmal unterwegs ist, dann sitzen in ihm, statistisch gesehen, im Durchschnitt weniger als eineinhalb Personen. Bei Fahrten zum oder vom Arbeitsplatz ist die Auslastung von Pkw sogar noch geringer. 

Eine gute Möglichkeit, umweltschonender zur Arbeit zu kommen, ist es, öffentliche Verkehrsmittel wie Bahn oder Bus zu benutzen. Zudem hat man während der Fahrt auch noch Zeit, um beispielsweise Nachrichten zu überfliegen – und vor allem erübrigt sich die oftmals leidige Parkplatzsuche.

Wer dennoch nicht auf das Auto verzichten möchte, kann als sinnvolle Alternative Fahrgemeinschaften bilden. Um mögliche Mitfahrer kontaktieren zu können, bieten bereits viele Firmen spezielle Gruppen im Intranet an. 

 

Eigenversorger und sonstige selbsterzeugende Letztverbraucher mit EEG-umlagepflichtigen Strommengen sind zusätzlich zu einer Mitteilung gegenüber der Bundesnetzagentur verpflichtet. Für die beiden Abrechnungsjahre 2014 und 2015 müssen die Mitteilungen bis zum 28. Februar 2016 erfolgen.

Zum Volltext klicken Sie hier.

KW 6: Auto oder Fahrrad?

Neben überfüllten Straßen, Staus oder Streiks bei der Bahn gibt es unzählige weitere Gründe, das Fahrrad anstelle des Autos zu benutzen, um zum Arbeitsplatz zu gelangen. Etwa zwei Millionen Deutsche machen sich bereits mit dem Rad auf den Weg zur Arbeit – Tendenz steigend.

Jeder, der zur Arbeit radelt, schont damit nicht nur die Umwelt, sondern spart auch Spritkosten und tut gleichzeitig etwas für seine Gesundheit.

Statistiken zeigen, dass 46 Prozent aller Arbeitswege in Deutschland kürzer als zehn Kilometer sind. Trotzdem bevorzugen viele Arbeitnehmer aus Bequemlichkeit und aufgrund fehlender Motivation das Auto. Unternehmen können ihren Mitarbeitern die Entscheidung, mit dem Rad zur Arbeit zu fahren, leichter machen, indem sie ausreichend zweckmäßige Umkleidekabinen und Fahrradabstellplätze zur Verfügung stellen. Eine gute Alternative ist zudem, Leihfahrräder und eine betriebseigene Fahrradwerkstatt anzubieten. Entscheiden Sie selbst: Auto oder Fahrrad? 

Als weitere Betriebsbeauftragte möchten wir Ihnen diesen Monat den Strahlenschutzverantwortlichen und den Strahlenschutzbeauftragten vorstellen.

Antworten auf die Fragen,

  • wer beispielsweise einen Strahlenschutzbeauftragten bestellen muss,
    oder
  • welche Aufgaben und Pflichten Strahlenschutzverantwortliche und -beauftragte zu erfüllen haben,

finden Sie /wiki/spaces/recht/pages/2877092.

KW 5: Assistenzsysteme

Durch den Einsatz von kooperativen Fahrerassistenzsystemen kann eine Reduktion des Kraftstoffverbrauchs von bis zu 20 Prozent erreicht werden. Kooperative Fahrerassistenzsysteme stellen dem Lenker mehr Informationen aus seinem Umfeld zur Verfügung und unterstützen ihn, vorausschauender und damit spritsparender und umweltfreundlicher zu fahren. Die Kommunikation erfolgt dabei zum einen über optische Signale im Display und zum anderen über akustische Warntöne. Auch wurden bereits Tests mit mechanischen Zeichen – Gegendruck am Gaspedal weist den Fahrer darauf hin, die Geschwindigkeit zu reduzieren – durchgeführt.

Viele Eco-Assistenzsysteme holen sich Informationen über den weiteren Verlauf der Strecke (z.B. Kurven, Stau) von eingebauten Navigationssystemen und können so dem Fahrer Tipps zur optimalen Fahrweise geben. Zusätzlich kann durch den Einsatz von Assistenzsystemen mit Geschwindigkeitsbegrenzung Treibstoff gespart werden: Wer eine halbe Stunde Tempo 100 und eine weitere halbe Stunde Tempo 160 fährt, legt 130 km zurück und verbraucht unterm Strich mehr Kraftstoff als derjenige, der eine Stunde lang Tempo 130 einhält. Insbesondere für Transportfahrzeuge können solche Assistenzsysteme von Vorteil sein.