ThürWaldG

 



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Thüringer Waldgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft vom 18. September 2008

 Kerninhalte

Dieses Gesetz dient insbesondere dazu,

  • die Landeswaldfläche als Gesamtheit der privaten, körperschaftlichen und staatlichen Waldgrundstücke zu erhalten und zu mehren,
  • eine standortgerechte Baumartenzusammensetzung und eine stabile Struktur des Waldes zu bewahren oder herbeizuführen,
  • den Wald vor Schadeinwirkungen zu schützen,
  • die Erzeugung von Holz nach Menge und Güte durch eine nachhaltige, ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Waldes dauerhaft zu sichern und zu steigern,
  • die Schutzfunktionen und die landeskulturellen Leistungen des Waldes durch naturnahe Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern und zu steigern und hierbei insbesondere naturnahe Wälder als Lebensräume für Pflanzen und Tiere zu erhalten und zu entwickeln,
  • die Erholung in Waldgebieten zu ermöglichen und zu verbessern,
  • die Waldbesitzer in der Verfolgung der unter den Nummern 1 bis 6 bezeichneten Ziele zu unterstützen und zu fördern,
  • einen Ausgleich zwischen den Belangen der Allgemeinheit und den Interessen der Waldbesitzer herbeizuführen.
Links zur RechtsänderungReview vom 01. März 2024
Review vom 13. Dezember 2022
Review vom 02. Februar 2021
Review vom 12. Januar 2021