Orientierende Messungen gefährlicher Stoffe HE

 



Aufgehoben mit Kabinettsbeschluss vom 13. März 2006

Link zum Rechtstext

Orientierende Messungen gefährlicher Stoffe

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Orientierende Messungen gefährlicher Stoffe in oberirdischen Gewässern, im Abwasser und Klärschlamm und Hessisches Programm nach Art. 7 der Richtlinie 76/464/ EWG

Kerninhalte

Definition von Messprogrammen und Untersuchungen sowie der Aufgaben seitens der Behörde, um eine bestimmte Gewässerqualität (gem. WRRL) zu erreichen, zu gewährleisten und zu überwachen.