ChemreinVwV HE
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Anforderungen an Einleitungen aus Chemischreinigungsanlagen in öffentliche Abwasseranlagen vom 11. November 2002 |
Kerninhalte | Durch diese Verwaltungsvorschrift wird festgelegt, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit indirekte Einleitungen aus dem Herkunftsbereich des Anhangs 52 „Chemischreinigung“ der Abwasserverordnung (AbwV) von der Erlaubnispflicht der Einleitung in eine öffentliche Abwasseranlage (indirekte Einleitungen) durch die Indirekteinleiterverordnung befreit sind, soweit die Abwasserbehandlungsanlage nicht über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügt.
unter Verwendung von Lösemitteln mit Halogenkohlenwasserstoffen (HKW) im Sinne des Anhangs 52 der Abwasserverordnung stammt. |