LöRüRL HE
Die LöRüRL HE wurde aufgehoben.
Link zum Rechtstext | Löschwasserrückhalte-Richtlinie |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Hessische VV TB |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Rückhaltung bei Brandereignissen Hessen |
Kerninhalte | Ziel dieser Richtlinie ist der Schutz der Gewässer vor verunreinigtem Löschwasser, das beim Brand eines Lagers wassergefährdender Stoffe anfällt. Zu diesem Zweck enthält sie abgestufte
gelagert werden. Die Richtlinie war in Anhang 20 der VV TB Hessen geregelt und wurde gestrichen in der MVV TB 2019/1. Die durch den Bundesgesetzgeber vorgesehene Änderung der AwSV mit Anforderungen an die Löschwasserrückhaltung ist bisher noch nicht vorgenommen worden. Die Löschwasserrückhalterichtlinie (LöRüRL) ist in der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen seit Dezember 2021 gestrichen worden. Bis zu einer Änderung der AwSV können die LöRüRL und die in Hessen vorhandene Handlungsempfehlung als Erkenntnisquellen für die Anforderungen an die Rückhaltung bei Brandereignissen weiter angewendet werden. |