AnlPrüfVO MV

 



Die Verordnung wurde zum 30. April 2016 außer Kraft gesetzt (eingegliedert in Teil 4 der BauPrüfVO MV).

Link zum Rechtstext

Anlagenprüfverordnung

Bezeichnung

Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht vom 20. März 2001

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in

  • Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen eine Fläche von insgesamt mehr als 2.000 Quadratmeter haben,
  • Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen oder die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen und gemeinsame Rettungswege haben,
  • Freilichttheater, die mehr als 1.000 Besucher fassen,
  • Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucher fassen,
  • Krankenhäusern,
  • Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Gastbetten,
  • Hochhäusern,
  • Mittel und Großgaragen,
  • allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen,

wenn die technischen Anlagen und Einrichtungen bauordnungsrechtlich gefordert oder soweit an sie bauordnungsrechtliche Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden.