AMR 2.1
Link zum Rechtstext | Fristen für Vorsorgeuntersuchungen |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Ziel dieser Arbeitsmedizinischen Regel ist es, Fristen für die Vorsorgeuntersuchungen nach dem Anhang zur ArbMedVV für Pflicht- und Angebotsuntersuchungen in Form von Nachuntersuchungen und nachgehenden Untersuchungen festzulegen und Hinweise zu geben, welche Kriterien abweichende Fristen für diese Vorsorgeuntersuchungen begründen. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | Arzt_SumBeauft_2; FM_SumSchutz; Inst_SumSchutz |