AMR 14.3

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Tätigkeiten an Bildschirmgeräten vom 7. November 2023

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AMR 14.3

Kerninhalte

Die AMR 14.3. richtet sich an Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte, Beschäftigte sowie Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sie konkretisiert den Anlass für eine Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten nach Anhang Teil 4 der ArbMedVV, die im Rahmen von festen Arbeitsplätzen, Telearbeitsplätzen sowie mobiler Arbeit ausgeführt werden und weist auf die Möglichkeit einer Wunschvorsorge hin.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten

Arzt_SumBeauft_2

Links zur Rechtsänderung

Review vom 15. November 2024
Review vom 01. Mai 2024