Rechtsnorm3

 

Gesetzl. Kurzzeichen

EnVKV

Kurzbezeichnung

Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Bezeichnung

Verordnung zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen vom 30. Oktober 1997

Rechtsebene

Bund

Art der Norm

Verordnung

Sachgebiete

Energie

Inkrafttreten

06.11.1997

Letzte gesetzl. Änderung

14.08.2013

Reviews

21.08.2013 Aldenhövel, Karsten :
Redaktionell geändert - Verweis auf delegierte EU-Verordnungen

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/energie/kenzv.htm

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Bundesministerium der Justiz

URL-Adresse

http://www.gesetze-im-internet.de/envkv/

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

REVIEW 21.08.2013 (siehe Artikel 2)

URL-Adresse

http://eco-compliance.de/uploads/cgblog/id299/EVPGV_2013.pdf


Rechtsnorm

 

Gesetzl. Kurzzeichen

EnWG

Kurzbezeichnung

Energiewirtschaftsgesetz

Bezeichnung

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung vom 7. Juli 2005

Rechtsebene

Bund

Art der Norm

Gesetz

Sachgebiete

Energie

Inkrafttreten

13.07.2005

Letzte gesetzl. Änderung

23.07.2013

Reviews

13.08.2013 Aldenhövel, Karsten :
Geringfügige Änderung bezüglich Zuständigkeiten bzw. Aufgaben der Behörden

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet)

URL-Adresse

http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/index.html

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/energie/enwg_ges.htm


Rechtsnorm

 

Gesetzl. Kurzzeichen

EVPGV

Kurzbezeichnung

EVPG-Verordnung

Bezeichnung

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte vom 14. August 2013

Rechtsebene

Bund

Art der Norm

Verordnung

Sachgebiete

Energie

Inkrafttreten

18.08.2013

Reviews

21.08.2013 Aldenhövel, Karsten :
Betroffenheit
Hersteller/Inverkehrbringer von
> elektrischen und elektronischen Haushalts und Bürogeräten
-> einfachen Set-Top-Boxen
-> Haushaltslampen
-> Leuchtstofflampen
-> externen Netzteilen
-> Fernsehgeräten
-> Elektromotoren
-> externen Nassläufer-Umwälzpumpen
-> netzbetriebenen Haushaltskühlgeräten
-> Haushaltswaschmaschinen
-> netzbetriebenen Haushaltsgeschirrspülern
-> Ventilatoren
-> netzbetriebenen Raumklimageräten
-> Kreiselpumpen für sauberes Wasser
-> Haushaltswäschetrockner
-> Lampen mit gebündeltem Licht, LED-Lampen

Nachricht
Die europäische Ökodesign-Richtlinie sieht die Festlegung von Mindesteffizienzanforderungen - Einsparung von Energie und anderen Ressourcen bei Herstellung, Betrieb und Entsorgung - für verschiedene Produktgruppen (betroffen sind mit Ausnahme von Verkehrsmitteln nahezu alle Elektrizität verbrauchenden Produkte wie beispielsweise Fernseher, Klimaanlagen, Kühlschränke, PC, Staubsauger, Straßenbeleuchtung) vor, um besonders ineffiziente Geräte im Sinne nationaler und europäischer Klimaschutzziele auszuschließen.

In diversen Durchführungsverordnungen auf EU-Ebene (unmittelbar auch in Deutschland gültig) werden zu einzelnen Produktgruppen spezifische Ökodesign-Anforderungen definiert (siehe unter Quellen). Die deutsche Durchführungsverordnung fasst sämtliche EU-Durchführungsverordnungen zusammen und verweist lediglich auf diese.

Handlungsempfehlung
Wenn Sie die bisherigen EU-Durchführungsverordnungen nicht verfolgt haben (Eco Compliance hat in Reviews zur Ökodesign-Richtlinie über diese berichtet), prüfen Sie, ob für Ihre Produkte Ökodesign-Anforderungen definiert sind, und halten Sie diese ggf. nachweislich ein.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

BGBl. I Nr. 49 - Verordnungstext

URL-Adresse

http://eco-compliance.de/uploads/cgblog/id299/EVPGV_2013.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Elektrische, elektronische Haushalts- und Bürogeräte

URL-Adresse

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:339:0045:0052:DE:PDF

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Set-Top-Boxen

URL-Adresse

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:036:0008:0014:DE:PDF

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Haushaltslampen

URL-Adresse

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:076:0003:0016:DE:PDF

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Leuchtstofflampen

URL-Adresse

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:076:0017:0044:DE:PDF

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Externe Netzteile

URL-Adresse

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:093:0003:0010:DE:PDF

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Fernsehgeräte

URL-Adresse

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:191:0042:0052:DE:PDF

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Elektromotoren

URL-Adresse

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:191:0026:0034:DE:PDF

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Externe Nassläufer-Umwälzpumpen

URL-Adresse

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:191:0035:0041:DE:PDF

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Haushaltswaschmaschinen

URL-Adresse

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:293:0021:0030:DE:PDF

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Netzbetriebene Haushaltsgeschirrspüler

URL-Adresse

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:293:0031:0040:DE:PDF

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Ventilatoren

URL-Adresse

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:090:0008:0021:DE:PDF

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Netzbetriebene Raumklimageräte

URL-Adresse

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:072:0007:0027:DE:PDF

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Kreiselpumpen für sauberes Wasser

URL-Adresse

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:165:0028:0036:DE:PDF

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Haushaltswäschetrockner

URL-Adresse

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:278:0001:0010:DE:PDF

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Lampen mit gebündeltem Licht, LED-Lampen

URL-Adresse

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:342:0001:0022:DE:PDF

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Haushaltskühlgeräte

URL-Adresse

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:191:0053:0068:DE:PDF

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Umwelt-Online

URL-Adresse

http://www.umwelt-online.de/regelwerk/energie/evpgv.htm

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Bundesministerium der Justiz

URL-Adresse

http://www.gesetze-im-internet.de/evpgv/index.html


Rechtsnorm

 

Gesetzl. Kurzzeichen

FöRL EnMg

Kurzbezeichnung

Förderrichtlinie Energiemanagementsysteme

Bezeichnung

Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen vom 22. Juli 2013

Rechtsebene

Bund

Art der Norm

Richtlinie

Sachgebiete

Energie

Inkrafttreten

06.08.2013

Reviews

20.08.2013 Aldenhövel, Karsten :
Betroffenheit
Alle Unternehmen, die vor
-> einer Erstzertifizierung eines vollständig eingerichteten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 stehen,
-> einer Erstzertifizierung eines Energiecontrollings nach den Anforderungen dieser Förderrichtlinie stehen,
> dem Erwerb von Mess, Zähler- und Sensoriktechnologie für Energiemanagementsysteme stehen,
-> dem Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme stehen.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die die besondere Ausgleichsregelung (§§ 40 ff. Erneuerbare-Energien-Gesetz) in Anspruch genommen haben und zum Nachweis einer Zertifizierung nach § 41 Absatz 1 Nummer 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet waren.
Zudem nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, denen eine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs (§ 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz) gewährt wird. Lediglich kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission, die vom Spitzenausgleich profitieren, sind ausnahmsweise für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 antragsberechtigt.

Nachricht
Die Bundesregierung hat einen Energieeffizienzfonds zur Förderung der rationellen und sparsamen Energieverwendung aufgelegt.

Betroffene Unternehmen, die in der Planung zur Steigerung ihrer Energieeffizienz sind (oder vielleicht die mögliche Förderung als Anlass für entsprechende Planungen nehmen), können ab sofort die Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen (siehe Link unter Quellen).

Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendungen besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.

Weiter siehe nächstes REVIEW.

20.08.2013 Aldenhövel, Karsten :
Handlungsempfehlung
Prüfen Sie, ob Sie die Anforderungen zur möglichen Förderung erfüllen - vor allem wenn Sie gerade die Einführung eines Energiemanagementsystems planen, haben Sie gute Chancen, von der Förderung profitieren zu können.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

BMWi

URL-Adresse

http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/P-R/richtlinie-energiemanagementsysteme,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

BAFA - Formulare und Informationen

URL-Adresse

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiemanagementsysteme/index.html


Rechtsnorm

 

Gesetzl. Kurzzeichen

GewO

Kurzbezeichnung

Gewerbeordnung

Bezeichnung

Gewerbeordnung in der Neufassung vom 22. Februar 1999

Rechtsebene

Bund

Art der Norm

Gesetz

Sachgebiete

Allgemeines Umweltrecht

Inkrafttreten

01.04.1983

Letzte gesetzl. Änderung

15.07.2013

Reviews

13.08.2013 Aldenhövel, Karsten :
Zulassung eines bestimmten Antrags nach § 35 auch in elektronischer Form

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Bundesministerium der Justiz

URL-Adresse

http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/index.html

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/gew_ges.htm


Rechtsnorm

 

Gesetzl. Kurzzeichen

SpaEfV

Kurzbezeichnung

Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung

Bezeichnung

Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen vom 31. Juli 2013

Rechtsebene

Bund

Art der Norm

Verordnung

Sachgebiete

Energie

Inkrafttreten

06.08.2013

Reviews

09.08.2013 Aldenhövel, Karsten :
Betroffenheit
Kleine und mittelgroße energieintensive Unternehmen, die gemäß Stromsteuergesetz den Spitzenausgleich beantragen können; Energiebeauftragter-/management

Eine Steuerentlastung ist allgemein möglich
-> für Unternehmen des produzierenden Gewerbes für bestimmte Prozesse und Verfahren (§ 9a StromStG), wie z.B. Elektrolyse, Herstellung von Glas oder keramischen Erzeugnissen, Metallerzeugung und -bearbeitung oder chemische Reduktionsverfahren.
-> für Strom, den ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes für betriebliche Zwecke entnommen hat und der nicht von der Steuer befreit ist (§ 9b StromStG). Die mögliche Steuerentlastung beträgt 5,13 Euro für eine Megawattstunde und wird nur gewährt, wenn der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr den Betrag von 250,00 Euro übersteigt.
-> für Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Sonderfällen (§ 10 StromStG) unter der Voraussetzung, dass die Steuer je Kalenderjahr den Betrag von 1.000,00 Euro übersteigt.

Nachricht
Gemäß Stromsteuergesetz und Energiesteuergesetz müssen energieintensive Firmen, um von dem Spitzenausgleich profitieren zu können, nachweisen, dass sie ein Energie- bzw. Umweltmanagementsystem implementiert haben oder ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz pflegen.

Die neue Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung regelt die Anforderungen an die Nachweisführung der betrieblichen Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz. Als alternative Systeme zum Energie- und Umweltmanagement (dessen Betreiben für kleine Firmen mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden sein kann) sind gemäß der neuen Verordnung generell zugelassen:
-> regelmäßige Durchführung von Energieaudits, die mit einem Auditbericht gemäß Anlage 1 der SpaEfV dokumentiert werden
-> ein individuelles Verfahren gemäß Anlage 2 mit

  • Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger
  • Erfassung und Analyse von Energieverbrauchern
  • Bewertung der Einsparpotenziale

    Die SpaEfV definiert für jedes System zur Verbesserung der Energieeffizienz konkrete, zugelassene Nachweise (z.B. DIN EN ISO 50001-Zertifikat, Bestätigung der EMAS-Registrierungsstelle) und berücksichtigt dabei auch die Einführungsphase in den Antragsjahren 2013 und 2014 - d.h. Systeme, die sich bis zum Jahre 2015 noch in der Einführung befinden, können ebenfalls anerkannt werden.

    Handlungsempfehlung
    Prüfen Sie - vor allem zur Nachweisführung Ihres Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz - die Einhaltung der Anforderungen der SpaEfV, wenn Sie einen Spitzenausgleich beantragen.

    Als kleines und mittleres Unternehmen, das künftig vom Spitzenausgleich profitieren möchte, sollten Sie die Möglichkeit der Durchführung von Energieaudits in Betracht ziehen, da diese im Gegensatz zur Implementierung eines Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystems mit einem geringeren Aufwand verbunden ist.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Bundesministerium der Justiz

URL-Adresse

http://www.gesetze-im-internet.de/spaefv/

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Hauptzollamt - Beantragung der Steuerentlastung

URL-Adresse

http://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Herstellung-Vertrieb-in-Deutschland/Steuern/Strom/Steuerverguenstigung/Steuerentlastung/steuerentlastung_node.html


Rechtsnorm

 

Gesetzl. Kurzzeichen

USchadG

Kurzbezeichnung

Umweltschadensgesetz

Bezeichnung

Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden vom 10. Mai 2007

Rechtsebene

Bund

Art der Norm

Gesetz

Sachgebiete

Allgemeines Umweltrecht

Inkrafttreten

14.11.2007

Letzte gesetzl. Änderung

23.07.2013

Reviews

09.08.2013 Aldenhövel, Karsten :
Betroffenheit
Hersteller/Inverkehrbringer von Biozidprodukten; Chemikalien-/Produktsicherheit

Nachricht
Das Chemikaliengesetz wurde aufgrund der - unmittelbar auch in Deutschland wirksamen - Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten um nationale Zuständigkeiten und Aufgabendefinitionen behördlicherseits ergänzt.

In diesem Zusammenhang wurde im USchadG der Verweis auf das ChemG geändert (Anlage 1).

Handlungsempfehlung
Es ergibt sich kein Handlungsbedarf.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/umwelt/uschadg_ges.htm

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Bundesministerium der Justiz

URL-Adresse

http://www.gesetze-im-internet.de/uschadg/index.html

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

REVIEW 09.08.2013

URL-Adresse

http://eco-compliance.de/uploads/cgblog/id289/528-2012_umsetzung_BRD.pdf


Rechtsnorm

 

Gesetzl. Kurzzeichen

Verordnung (EG) Nr. 66/2010

Kurzbezeichnung

EU-Umweltzeichen

Bezeichnung

Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über das EU-Umweltzeichen

Rechtsebene

EU

Art der Norm

Verordnung

Sachgebiete

Allgemeines Umweltrecht
Produktsicherheit

Inkrafttreten

20.02.2010

Letzte gesetzl. Änderung

14.08.2013

Reviews

21.08.2013 Aldenhövel, Karsten :
Die Gebührensatzung (Anhang III) wurde geändert (teilweise Erniedrigung der Gebühren), um die Verwendung des EU-Umweltzeichens zu erhöhen.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Amtsblatt der Europäischen Union

URL-Adresse

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:027:0001:0019:DE:PDF

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/eu/10/10_0066gs.htm

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

REVIEW 21.08.2013

URL-Adresse

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:219:0026:0027:DE:PDF