Rechtsnorm

 

Gesetzl. Kurzzeichen

AwSV

Kurzbezeichnung

ENTWURF Bundesanlagenverordnung

Bezeichnung

ENTWURF einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Rechtsebene

Bund

Art der Norm

Verordnung

Sachgebiete

Gewässerschutz

Inkrafttreten

28.03.2014

Reviews

10.08.2013 Aldenhövel, Karsten :
Betroffenheit
Alle Firmen mit Betriebsbereichen, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen; Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen; Chemikalien- und Produktsicherheit, Genehmigungsmanagement, Anlagensicherheit, Planung, Abfall- und Gewässerschutzbeauftragter

Nachricht
Siehe Link unter Quellen zum Review

Handlungsempfehlung
Nehmen Sie die neuen Einstufungsregeln und das Verfahren zur WGK-Einstufung zur Kenntnis.

Prüfen Sie, ob Ihre Anlagen in eine neue Gefährdungsstufe fallen und welche neue Pflichten ggf. aufgrund dessen zu erfüllen sind (Prüfpflichten Anlage 5 bzw. 6).

Ermitteln Sie, ob Ihre Anlagen unter Kapitel 3 Abschnitt 3 der AwSV fallen und Sie dementsprechend besondere Anforderungen zu erfüllen haben. Stellen Sie sich ggf. auf deren Erfüllung jetzt schon ein.

Nach Inkrafttreten ist die Auswertung des Sachverständigen nach erster wiederkehrender Prüfung abzuwarten. Ggf. wird die Behörde auf der Basis dieser Auswertung Maßnahmen anordnen, die Sie dann zu erfüllen haben.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

BMU

URL-Adresse

http://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Wasser_Abfall_Boden/binnengewaesser/AwSV_22_7_2013.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Umwelt-Online

URL-Adresse

http://www.umwelt-online.de/regelwerk/wasser/vumws_ges.htm

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

REVIEW 10.08.2013 - mit detaillierter Nachricht

URL-Adresse

http://eco-compliance.de/uploads/cgblog/id291/ECR_AwSV_Beitrag_13-08-2013.pdf