HmbAbwG
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Hamburgisches Abwassergesetz in der Fassung vom 24. Juli 2001 |
Link zum Rechtstext | |
Zusatzinfos | Allgemeine Einleitungsbedingungen für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Abwasserbeseitigung für die Freie und Hansestadt Hamburg. Es bestimmt, dass unter anderem das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser so zu erfolgen hat, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt, insbesondere die Gesundheit der Menschen nicht gefährdet wird und eine Verunreinigung der Gewässer und des Bodens oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist. Unter diesem Datensatz werden auch die Allgemeinen Einleitungsbedingungen für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen geführt. Diese sind in §Alexandrina verlinkt. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | WHG_Sum_Abwasser |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 15. Januar 2025 |