KampfmittelVO HH

 



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Kampfmittelverordnung

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Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel vom 13. Dezember 2005

Kerninhalte

Diese Verordnung dient der Abwehr von Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen.

Sie bestimmt, dass jeder, der Kampfmittel entdeckt oder in Besitz hat oder vergrabene, verschüttete oder überflutete Fundstellen oder sonst die Örtlichkeit solcher Gegenstände kennt, verpflichtet ist, dies unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.

Sie legt ferner fest, dass Eigentümer verpflichtet sind, bei Eingriffen in den Baugrund ein geeignetes Unternehmen mit der Sondierung der betroffenen Fläche zu beauftragen (§ 5 Sondierungspflicht).