AMR 6.5

 


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Impfungen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen vom 20. November 2014

Kerninhalte

Diese Arbeitsmedizinische Regel konkretisiert, wie Arbeitgeber und Ärzte ihre Impfungsverpflichtungen, die Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind, erfüllen können, wenn es sich nach der Gefährdungsbeurteilung um Tätigkeiten mit einem impfpräventablen Erreger handelt.

Sie enthält im Anhang eine – nicht abschließende – Liste von Infektionserregern und Krankheiten, für deren Bekämpfung zugelassene Impfstoffe verfügbar sind.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenArzt_SumBeauft_2