AMR 6.5
Link zum Rechtstext | Impfungen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Arbeitsmedizinische Regel konkretisiert, wie Arbeitgeber und Ärzte ihre Impfungsverpflichtungen, die Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind, erfüllen können, wenn es sich nach der Gefährdungsbeurteilung um Tätigkeiten mit einem impfpräventablen Erreger handelt. Sie enthält im Anhang eine – nicht abschließende – Liste von Infektionserregern und Krankheiten, für deren Bekämpfung zugelassene Impfstoffe verfügbar sind. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | Arzt_SumBeauft_2 |