Dem Hygienebeauftragten für Lebensmittel kommt im Unternehmen eine zentrale Bedeutung zu. Er untersteht der Geschäftsleitung und hat die Pflicht, alle Anforderungen, die sich aus den gesetzlichen Vorschriften und betrieblichen Strukturen ergeben, zu überwachen.
Eine gesetzliche Verpflichtung für die Bestellung eines Hygienebeauftragten für Lebensmittel, auch Beauftragter für Lebensmittelhygiene oder HACCP-Beauftragter genannt, besteht nicht. Nach DIN EN ISO 9000 und DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsysteme) sowie Artikel 3, 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 kann ein solcher Beauftragter jedoch freiwillig bestellt werden.