Link zum Rechtstext | ElektronikgeräteG-OWi-ZuständigkeitsVO |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt in der Stadtgemeinde Bremen den Senator für Bau, Umwelt und Verkehr und in der Stadtgemeinde Bremerhaven einschließlich des stadtbremischen Überseehafengebietes Bremerhaven den Magistrat der Stadt Bremerhaven sowie die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen als zuständige Behörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 23 des ElektroG vom 16. März 2005. |