ElektroOWiZVO HB

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 29. Mai 2007

Link zum Rechtstext

ElektronikgeräteG-OWi-ZuständigkeitsVO

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt in der Stadtgemeinde Bremen den Senator für Bau, Umwelt und Verkehr und in der Stadtgemeinde Bremerhaven einschließlich des stadtbremischen Überseehafengebietes Bremerhaven den Magistrat der Stadt Bremerhaven sowie die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen als zuständige Behörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 23 des ElektroG vom 16. März 2005.

Links zur RechtsänderungReview vom 13. April 2021