ElektroOWiZVO HB
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 29. Mai 2007 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt in der Stadtgemeinde Bremen den Senator für Bau, Umwelt und Verkehr und in der Stadtgemeinde Bremerhaven einschließlich des stadtbremischen Überseehafengebietes Bremerhaven den Magistrat der Stadt Bremerhaven sowie die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen als zuständige Behörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 23 des ElektroG vom 16. März 2005. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 13. April 2021 |