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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Hessisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vom 14. Dezember 2010 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz dient der Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG). Es bestimmt die Landkreise und kreisfreien Städte als Beseitigungspflichtige, die ihre Aufgaben in Selbstverwaltung wahrnehmen, und legt sowohl die Einzugsbereiche als auch die Erhebung von Gebühren und Entgelten für die Beseitigung von den Besitzern tierischer Nebenprodukte fest. |