DGUV Information 201-020

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sicherheitshinweise für grabenloses Bauen (Ausgabe Februar 2021)

Link zum Rechtstext

DGUV Information 201-020

Kerninhalte

Der Begriff „Grabenloses Bauen“ im Sinne dieser DGUV Information umfasst alle Arten von Vortriebsarbeiten mit unbemannten Verfahren. Diese DGUV Information beschreibt jedoch nur die sicherheitstechnischen Anforderungen, die beim Neubau solcher Anlagen zu beachten sind.
Diese DGUV Information findet keine Anwendung auf Vortriebsarbeiten mit bemannten Verfahren und die Erneuerung oder Sanierung erdverlegter Ver- und Entsorgungsanlagen in offener Bauweise oder mit unbemannten Verfahren.

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Review vom 01. März 2021