ThürSchulG

 



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Thüringer Schulgesetz

Bezeichnung

Thüringer Schulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003

Kerninhalte

Dieses Gesetz sichert jedem jungen Menschen unabhängig von Herkunft und Geschlecht, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Stellung seiner Eltern und Weltanschauung oder Religion das Recht auf schulische Bildung und Förderung.

Es regelt unter anderem die Schulpflicht und den Schulzwang, die Schularten, den Schulbetrieb und die Schulaufsicht sowie die Schulbezirke.