LVwZG BW

 



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Landesverwaltungszustellungsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg vom 3. Juli 2007

Kerninhalte

Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für das Zustellungsverfahren in Verwaltungsangelegenheiten der Behörden des Landes und der unter der Aufsicht des Landes stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Zugestellt wird, soweit dies durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung bestimmt ist.

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Review vom 01. März 2021