LUVPG BW

 



Mit Inkrafttreten des neuen Baden-Württembergischen Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG) am 1. Januar 2015 außer Kraft getreten.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG)

Link zum RechtstextLUVPG

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt für die in der Anlage 1 aufgeführten Vorhaben. Es gilt ferner für Pläne und Programme einschließlich deren Änderung,

  • die in Anlage 3 aufgeführt sind,
  • für die im Bereich Wasserhaushalt die Länder nach dem Gesetze über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Regelungen treffen müssen.

Enthalten sind u.a.:

  • Liste UVP-pflichtiger Vorhaben
  • Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung