Aufgaben
Die Aufgaben der verschiedenen Umweltschutzbeauftragten sind gesetzlich geregelt und können zudem betriebsintern vereinbart und in einem Vertrag oder einer Bestellungsurkunde festgehalten werden.
Beispielsweise soll der Immissionsschutzbeauftragte auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse hinwirken. Konkret bedeutet dies, dass er entweder dafür sorgt, dass keine Abfälle anfallen oder er überprüft, ob im Rahmen der Produktion Abfälle vermieden, umweltfreundlich verwertet oder beseitigt werden können.
Im Hinblick auf genehmigungspflichtige Anlagen sind neben den gesetzlichen Vorgaben oft auch Nebenbestimmungen in den Genehmigungen aufgeführt. Zum Aufgabenbereich des Umweltschutzbeauftragten zählen daher auch die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der Nebenbestimmungen dieser Anlagen. Darüber hinaus soll er Betriebsangehörige über neue Verfahren informieren und sie über die anfallenden Abfälle und Immissionen im Unternehmen aufklären. Über seine Tätigkeiten und Erkenntnisse erstattet der Umweltschutzbeauftragte dem Betreiber jährlich einen Bericht.
Neben diesen Aufgaben können weitere vertraglich vereinbart werden, z.B. die wöchentliche Durchführung von Stichproben zur Kontrolle der Einhaltung der unternehmensinternen Regelungen.
Fortbildung
Um stets auf dem Stand der Technik zu sein ist für Umweltschutzbeauftragten eine regelmäßige Fortbildung mindestens alle zwei Jahre durch Teilnahme an entsprechend anerkannten Lehrgängen erforderlich.