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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 1999

Gesetz über die Kreislaufwirtschaft und den Bodenschutz im Freistaat Sachsen vom 22. Februar 2019

Link zum RechtstextSächsABGSächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetz legt als Ziele für die Abfallwirtschaft in Sachsen fest, dass - vorrangig - die Abfallmenge und der Schadstoffgehalt in Abfällen so gering wie möglich zu halten (Abfallvermeidung), nicht vermeidbare Abfälle so weit wie möglich in den Stoffkreislauf zurückzuführen (Abfallverwertung) und nicht verwertbare Abfälle so zu beseitigen sind, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird (Abfallbeseitigung).
Es bestimmt zudem als Ziel des Bodenschutzes die nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen.
Darüber hinaus normiert es allgemeine und die Pflichten der öffentlichen Stellen im Bereich der Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes sowie die Aufgaben der zuständigen Behördenenthält für Sachsen Bestimmungen sowohl zum Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes als auch zum Bundes-Bodenschutzgesetz. Es ersetzt das Sächsische Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG) – mit Ausnahme von § 3 „Entsorgungspflicht“ Absatz 6, der die Inhaberschaft der Landkreise und Kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bestehender und stillgelegter ortsfester Abfallentsorgungsanlagen regelt.

Der Teil Kreislaufwirtschaft umfasst unter anderem Regelungen zu den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und Abfallverbänden, Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbilanzen, zum Abfallwirtschaftsplan und Abfallvermeidungsprogramm, zu Abfallgebühren und zur Abfallberatung.

Im Teil Bodenschutz werden insbesondere Betretungsrechte und Mitteilungspflichten normiert.

Die sonstigen Vorschriften beinhalten vor allem Festlegungen zu Kosten, Datenverarbeitung, Abfall- und Bodenschutzbehörden und Ordnungswidrigkeiten.

Tags

SächsAbfBG; SächsAbfallBG; SächsABodG; SächsABodenG; SächsAbfBodG; SächsAbfallBodenG

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