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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 1999

Link zum RechtstextSächsABG

Kerninhalte

Dieses Gesetz legt als Ziele für die Abfallwirtschaft in Sachsen fest, dass - vorrangig - die Abfallmenge und der Schadstoffgehalt in Abfällen so gering wie möglich zu halten (Abfallvermeidung), nicht vermeidbare Abfälle so weit wie möglich in den Stoffkreislauf zurückzuführen (Abfallverwertung) und nicht verwertbare Abfälle so zu beseitigen sind, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird (Abfallbeseitigung).

Es bestimmt zudem als Ziel des Bodenschutzes die nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen.

Darüber hinaus normiert es allgemeine und die Pflichten der öffentlichen Stellen im Bereich der Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes sowie die Aufgaben der zuständigen Behörden.

Tags

SächsAbfBG; SächsAbfallBG; SächsABodG; SächsABodenG; SächsAbfBodG; SächsAbfallBodenG

 

 

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