eindeutig und transparent.
2. Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Die Aufsichtsgremien sind im Wesentlichen sowohl mit Kaufleuten als auch mit Arbeitnehmervertretern besetzt. Dies bürgt für Sachkompetenz, Mitarbeitereinbindung und Nachhaltigkeit und steht voll im Zeitgeist europäischer Corporate Governance.
3. Konsistenz und Nachhaltigkeit in Satzungen und Geschäftsordnungen
Die Corporate Governance des Unternehmens ist in einem in sich konsistenten, modernsten juristischen und inhaltlichen Anforderungen entsprechenden Satzungs- und Geschäftsordnungspaket verankert.
4. Klare Regeln in Information und Kommunikation zwischen Aufsichtsrat und Vorstand
Ein größtmöglicher unternehmerischer Freiraum des Vorstands ist unabdingbare Voraussetzung und Garant des Erfolgs der Gruppe. Umso wichtiger ist der kontinuierliche und institutionalisierte Dialog zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, damit dieser seine Verantwortung wahrnehmen kann