Link zum Rechtstext | Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen | |
Kerninhalte | Untersuchungsergebnisse bezüglich des Anteils an bestimmten gefährlichen Stoffen in Lebens-/Futtermitteln müssen der zuständigen Behörde mitgeteilt und übermittelt werden. | Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext
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Bundesgesetzblatt Teil I, siehe Nr. 3 vom 10.01.2012
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URL-Adresse
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