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Link zum Rechtstext

Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen

Kerninhalte

Untersuchungsergebnisse bezüglich des Anteils an bestimmten gefährlichen Stoffen in Lebens-/Futtermitteln müssen der zuständigen Behörde mitgeteilt und übermittelt werden.

Rechtsnorm-Links

 

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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

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Bundesgesetzblatt Teil I, siehe Nr. 3 vom 10.01.2012

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URL-Adresse

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