Link zum Rechtstext |
Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Verordnung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen |
Kerninhalte |
Untersuchungsergebnisse bezüglich des Anteils an bestimmten gefährlichen Stoffen in Lebens-/Futtermitteln müssen der zuständigen Behörde mitgeteilt und übermittelt werden. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Bundesgesetzblatt Teil I, siehe Nr. 3 vom 10.01.2012 |
URL-Adresse |
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl |
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