Link zum Rechtstext | Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen |
Kerninhalte | Untersuchungsergebnisse bezüglich des Anteils an bestimmten gefährlichen Stoffen in Lebens-/Futtermitteln müssen der zuständigen Behörde mitgeteilt und übermittelt werden. |