Aufgaben
Dem Umweltschutzbeauftragten obliegt die Koordination und Organisation des betrieblichen Umweltschutzes mit seinen jeweiligen Teilbereichen. Details können den separaten Beiträgen zu den einzelnen Beauftragten entnommen werden:
- Abfallbeauftragter mit Änderungen ab 1. Juni 2017
- Gewässerschutzbeauftragter
- Immissionsschutzbeauftrager
- Störfallbeauftragter
Die Aufgabenbereiche des Umweltschutzbeauftragten richten sich nach den konkreten betrieblichen Erfordernissen. Zu seinen Aufgaben gehören die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Umweltbetriebsprüfungen, die Verbindung zur Geschäftsleitung mit einer turnusmäßigen Berichterstattung zu umweltrelevanten Gesichtspunkten im Betriebsablauf und die Führung einer entsprechenden Umweltdokumentation für den Betrieb. Er ist verantwortlich dafür, dass Mängel in der betrieblichen Umweltpolitik aufgedeckt und behoben werden. Außerdem ist er für die Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich relevanter Umweltaspekte zuständig.
Fortbildung
Um bei den gesetzlichen Bestimmungen und der Weiterentwicklung der Umwelttechniken immer auf dem Laufenden zu sein, sind regelmäßige Fortbildungen – mindestens alle zwei Jahre Teilnahme an entsprechend anerkannten Lehrgängen – erforderlich.