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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Holzstaub (Ausgabe Februar 2019)

Link zum Rechtstext

DGUV Information 209-044

Kerninhalte

Diese DGUV Information gilt für alle Betriebe, die Holz und Holzwerkstoffe – soweit dabei Holzstaub entsteht – bearbeiten oder verarbeiten, sowie für Tätigkeiten im Gefahrenbereich von Holzstäuben (z.B. Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen und -anlagen, Wechseln von Filterelementen, Einfahren in Silos).

Sie soll die Unternehmen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu den Gesundheitsgefahren durch Holzstaub unterstützen.

Für holzbe- und -verarbeitende Unternehmen steht dabei die TRGS 553 „Holzstaub“ von August 2008 im Vordergrund.

 

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