Umweltalarm-Richtlinie NRW
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Grundsätze zum Umgang mit Schadens- oder Gefahrenfällen im Bereich des Umweltschutzes vom 9. September 2008 |
Link zum Rechtstext | Umweltalarm-Richtlinie |
Kerninhalte | Die Umweltalarm-Richtlinie trifft fachliche Regelungen zur Entgegennahme und Weiterleitung von Meldungen über Schadens- oder Gefahrenfälle im Bereich des Umweltschutzes sowie zur Einsatzbereitschaft von Umweltschutzbehörden i.S.d. § 1 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) in Schadens- oder Gefahrenfällen. Ziel ist es, in solchen Fällen eine schnelle Reaktion der Umweltschutzbehörden, sachgerechte Maßnahmen zur Eindämmung der Umweltgefahren, die Untersuchung und Sachverhaltsaufklärung und die rechtzeitige Information aller betroffenen Stellen sowie der Bevölkerung sicherzustellen. |