AbfWPlanTeilplan Sonderabfälle NRW

 



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AbfWPlanTeilplan Sonderabfälle (gefährliche Abfälle) NRW

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Öffentliche Bekanntmachung des Abfallwirtschaftsplans Nordrhein-Westfalen, Teilplan Sonderabfälle (gefährliche Abfälle), Stand: Juli 2021

Kerninhalte

Diese Bekanntmachung stellt eine Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle dar, die für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen bei kontrolliertem Rückbau, Beförderung, Behandlung, Verwertung, Lagerung, Beseitigung gilt und zu einem bundeseinheitlichen Vorgehen nach dem Stand der Technik führen soll.

Sie umfasst auch den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen im Rahmen der Entsorgung asbesthaltiger Geräte und Bauteile wie der Zerlegung asbesthaltiger Elektro-Speicherheizgeräte und anderer asbesthaltiger Produkte mit dem Ziel der Verwertung einzelner Gerätebestandteile.