Kurzbezeichnung |
Entwässerungssatzung |
Bezeichnung |
Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde der Stadt Oberhausen |
Rechtsebene |
Oberhausen |
Art der Norm |
Satzung |
Kerninhalte |
Diese Satzung legt fest, dass die Gemeinde Oberhausen zur Abwasserbeseitigung für ihr Gemeindegebiet eine Entwässerungsanlage als öffentliche Einrichtung betreibt. Die Stadt stellt zum Zweck der Abwasserbeseitigung die erforderlichen dezentralen und zentralen Anlagen als öffentliche Einrichtung zur Verfügung (öffentliche Abwasseranlagen). Diese Abwasseranlagen bilden eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit. Art, Lage und Umfang der öffentlichen Abwasseranlagen sowie den Zeitpunkt ihrer Herstellung, Erweiterung, Erneuerung, Änderung, Sanierung oder Beseitigung bestimmt die Stadt im Rahmen der ihr obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht.Zudem ist in der Entwässerungssatzung die Beitrags- und Gebührenerhebung geregelt. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung |
Gemeinde Oberhausen |
URL-Adresse |
http://www8.oberhausen.de/Ortsrecht_Internet/pdf-dokumente/130802_2Aes_Entwaesserungssatzung_181206.pdf |
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Gesetzl. Kurzzeichen |
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