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Kurzbezeichnung

Entwässerungssatzung

Bezeichnung

Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde der Stadt Oberhausen

Rechtsebene

Oberhausen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung legt fest, dass die Gemeinde Oberhausen zur Abwasserbeseitigung für ihr Gemeindegebiet eine Entwässerungsanlage als öffentliche Einrichtung betreibt. Die Stadt stellt zum Zweck der Abwasserbeseitigung die erforderlichen dezentralen und zentralen Anlagen als öffentliche Einrichtung zur Verfügung (öffentliche Abwasseranlagen). Diese Abwasseranlagen bilden eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit. Art, Lage und Umfang der öffentlichen Abwasseranlagen sowie den Zeitpunkt ihrer Herstellung, Erweiterung, Erneuerung, Änderung, Sanierung oder Beseitigung bestimmt die Stadt im Rahmen der ihr obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht.Zudem ist in der Entwässerungssatzung die Beitrags- und Gebührenerhebung geregelt.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Gemeinde Oberhausen

URL-Adresse

http://www8.oberhausen.de/Ortsrecht_Internet/pdf-dokumente/130802_2Aes_Entwaesserungssatzung_181206.pdf

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen

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