Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung NRW

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft, des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand, Technologie und Verkehr, des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport und des Ministeriums für Bauen und Wohnen vom 27. Juli 1999

Kerninhalte

Dieser Runderlass regelt unter anderem die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung sowohl für Projekte, die in einem Zulassungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu genehmigen sind, aber nicht dem UVPG unterfallen, als auch für Projekte, die in einem Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung zugelassen werden.