SüVO SH

 



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Selbstüberwachungsverordnung

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Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen in der Fassung vom 13. Mai 2024

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und des von Einleitungen aus Abwasseranlagen beeinflussten Gewässers. Die Selbstüberwachung richtet sich nach den Maßgaben der Anlagen dieser Verordnung; sie sind Bestandteil dieser Verordnung.

Zuständig für die Überwachung der Selbstüberwachung und für die Entgegennahme des Betriebsberichts sind in der Regel:

  • für Direkteinleitungen die unteren Wasserbehörden und
  • für Indirekteinleitungen die Träger der Abwasserbeseitigungspflicht.
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)Am_SumAbwasseranlagen; WHG_Sum_Anlagen; WHG_Sum_Gewässernutzung
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Review vom 01. Juli 2024
Review vom 06. Dezember 2021