Die Trinkwasserverordnung aus dem Jahre 2001 (TrinkwV 2001) trat am 1. Januar 2003 in Kraft. In ihr war die stufenweise Herabsetzung des Grenzwerts für Blei im Trinkwasser bis zum 1. Dezember 2013 festgelegt. Die Übergangsfrist für den Austausch bleihaltiger Rohre ist mittlerweile abgelaufen und der Grenzwert für Blei im Trinkwasser liegt jetzt bei 10 µg/l.
Um mehr darüber zu erfahren, z.B.
was Blei in unserem Körper verursacht,
wer für den Austausch der Leitungen verantwortlich ist und
welche Werkstoffe trinkwasserhygienisch geeignet sind,