AMR 14.1
Link zum Rechtstext | Augenuntersuchung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens vom 4. Dezember 2013 |
Kerninhalte | Ziel dieser Arbeitsmedizinischen Regel ist es, zu erläutern und festzulegen, wie der Begriff „angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens“ zu definieren ist. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | Arzt_SumBeauft_2 |