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Link zum Rechtstext

Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen

Kerninhalte

Untersuchungsergebnisse bezüglich des Anteils an bestimmten gefährlichen Stoffen in Lebens-/Futtermitteln müssen der zuständigen Behörde mitgeteilt und übermittelt werden.

 

 

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