AMR 5.1

 


Link zum Rechtstext

Angebot von Vorsorgeuntersuchungen

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen vom 2. Dezember 2013

Kerninhalte

Ziel dieser Arbeitsmedizinischen Regel ist es, zu erläutern und festzulegen, in welcher Form der Arbeitgeber den Beschäftigten Vorsorgeuntersuchungen anzubieten hat.

Ziel ist zudem, Formen zu beschreiben, mit denen der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er den Beschäftigten regelmäßig die Angebotsuntersuchungen angeboten hat.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenArzt_SumBeauft_2