AMR 5.1
Link zum Rechtstext | Angebot von Vorsorgeuntersuchungen |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen vom 2. Dezember 2013 |
Kerninhalte | Ziel dieser Arbeitsmedizinischen Regel ist es, zu erläutern und festzulegen, in welcher Form der Arbeitgeber den Beschäftigten Vorsorgeuntersuchungen anzubieten hat. Ziel ist zudem, Formen zu beschreiben, mit denen der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er den Beschäftigten regelmäßig die Angebotsuntersuchungen angeboten hat. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | Arzt_SumBeauft_2 |