Link zum Rechtstext | Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung vom 28. Dezember 2011 |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt, dass Untersuchungsergebnisse bezüglich des Anteils an bestimmten gefährlichen Stoffen in Lebens-/Futtermitteln der zuständigen Behörde mitgeteilt und übermittelt werden müssen. |