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Link zum Rechtstext

Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung vom 28. Dezember 2011

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt, dass Untersuchungsergebnisse bezüglich des Anteils an bestimmten gefährlichen Stoffen in Lebens-/Futtermitteln der zuständigen Behörde mitgeteilt und übermittelt werden müssen.

 

 

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