UIG SH KostenVO

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesverordnung über Kosten nach dem Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein vom 21. März 2007

Link zum RechtstextUIG-SH-KostenVO

Kerninhalte

Für die Bereitstellung von Informationen aufgrund des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (IZG SH) werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Die gebührenpflichtigen Amtshandlungen und die Höhe der Kosten ergeben sich aus dem beigefügten Kostentarif; er ist Bestandteil dieser Verordnung.