UIG SH KostenVO
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesverordnung über Kosten nach dem Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein vom 21. März 2007 |
Link zum Rechtstext | UIG-SH-KostenVO |
Kerninhalte | Für die Bereitstellung von Informationen aufgrund des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (IZG SH) werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Die gebührenpflichtigen Amtshandlungen und die Höhe der Kosten ergeben sich aus dem beigefügten Kostentarif; er ist Bestandteil dieser Verordnung. |